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Berufung im Kostenpunkt setzt zulässige Berufung in der Hauptsache voraus

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/410Zak 2018, 219 Heft 11 v. 13.7.2018

ZPO § 55

Die Kostenentscheidung des Erstgerichts kann entweder mit Kostenrekurs innerhalb der Rekursfrist von 14 Tagen oder mit der Berufung in der Hauptsache, für die eine Frist von vier Wochen zur Verfügung steht, angefochten werden.

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