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Heimliche Tonaufnahme einer Gerichtsverhandlung durch eine Partei unzulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/409Zak 2018, 219 Heft 11 v. 13.7.2018

ZPO: § 171, § 197, § 207

Die Tonaufnahme einer Gerichtsverhandlung durch eine Partei erfolgt rechtswidrig, wenn nicht zuvor das zumindest schlüssige Einverständnis aller Beteiligten eingeholt worden ist. Zur Vermeidung einer zivilrechtlichen oder disziplinären Haftung erscheint die Einholung einer ausdrücklichen Zustimmung zweckmäßig.

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