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Keine Feststellung des Todeszeitpunkts eines sicher Verstorbenen nach dem TEG

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/393Zak 2018, 213 Heft 11 v. 13.7.2018

TEG: § 1, § 19 Abs 2, § 21 Abs 7, § 23

PStG: § 30, § 42

Das TEG ist nur heranziehbar, wenn der Tod noch nicht feststeht. Steht dieser fest, fällt die Feststellung des ge-

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