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Geschenktes Motorrad zählt nicht zur Aufteilungsmasse

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/392Zak 2018, 213 Heft 11 v. 13.7.2018

EheG § 82 Abs 1

Ein Motorrad, das ein Ehegatte während der Ehe aus nichtehelichen Mitteln (hier: einer Erbschaft) angeschafft und dem anderen Ehegatten zum alleinigen Gebrauch geschenkt hat, zählt nicht zur Aufteilungsmasse, weil es sich mangels Widmung zur gemeinsamen Verwendung nicht um eheliches Gebrauchsvermögen handelt.

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