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Verdienstentgang - Bemessung ohne steuerfreies Fünftel

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/372Zak 2018, 198 Heft 10 v. 2.7.2018

ABGB: § 1325, § 1304, § 1333

Der Schadenersatz für den entstandenen Verdienstentgang ist als Bruttobetrag so zu bemessen, dass er unter fiktiver Berücksichtigung der Steuerlast den Nettoschaden ausgleicht. Die Steuerfälligkeit spielt dabei keine Rolle. Daher kann es nicht gerechtfertigt sein, bei den Zinsen zwischen Nettoschaden und Steuerlast zu differenzieren und diese für die Steuerlast erst ab deren Fälligkeit zuzusprechen.

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