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Keine Bestellung eines vorläufigen Verwalters während Anfechtung des Bestellungsbeschlusses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/368Zak 2018, 197 Heft 10 v. 2.7.2018

WEG: § 23, § 24 Abs 6

Die gerichtliche Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 23 WEG setzt ua voraus, dass kein Verwalter bestellt ist. Da der Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf Bestellung eines Verwalters vorläufig wirksam ist, auch wenn er angefochten worden ist, kann während des Beschlussanfechtungsverfahrens kein vorläufiger Verwalter bestellt werden.

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