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Kein Verwahrungsvertrag bei Übergabe einer anderen als der vereinbarten Sache

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/362Zak 2018, 195 Heft 10 v. 2.7.2018

ABGB § 957

Als Realvertrag kommt der Verwahrungsvertrag erst mit der Übergabe der aufzubewahrenden Sache zustande.

Die Ansicht, dass der Verwahrungsvertrag bei Übergabe einer anderen als der vereinbarten Sache (hier: in einem nicht einsehbaren Behältnis) nicht zustande kommt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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