ABGB: § 1118
Dass der Mieter in der Mietwohnung einmalig 4 g Suchtmittel zum persönlichen Gebrauch hergestellt hat, kann die Aufhebung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem § 1118 ABGB wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs nicht rechtfertigen.