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Übergang der Unterhaltspflicht auf die Erben - Vorrang von Pflichtteilsansprüchen, Sicherung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/297Zak 2017, 172 Heft 9 v. 30.5.2017

ABGB: § 233

AußStrG: § 176

Die Obergrenze für die Unterhaltspflicht der Erben der Eltern gegenüber dem Kind nach § 233 ABGB bildet der Wert der Verlassenschaft. Pflichtteilsansprüche gehen dem Unterhaltsanspruch vor und vermindern daher diese Obergrenze.

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