EO: §§ 35, 352
ABGB: § 830
Als Oppositionsgrund gegen eine Zivilteilungsexekution kommt auch der Umstand in Betracht, dass die Realteilung aufgrund einer Sachverhaltsänderung nach Ergehen des Teilungsurteils möglich und tunlich geworden ist (etwa wegen der Verminderung der Zahl der Miteigentümer).