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Möglichwerden der Realteilung als Oppositionsgrund gegen Zivilteilungsexekution

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/285Zak 2017, 159 Heft 8 v. 16.5.2017

EO: §§ 35, 352

ABGB: § 830

Als Oppositionsgrund gegen eine Zivilteilungsexekution kommt auch der Umstand in Betracht, dass die Realteilung aufgrund einer Sachverhaltsänderung nach Ergehen des Teilungsurteils möglich und tunlich geworden ist (etwa wegen der Verminderung der Zahl der Miteigentümer).

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