vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wandlung - geringfügiger Mangel, Benützungsentgelt, Zug um Zug-Einrede

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/273Zak 2017, 155 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: § 932 Abs 4

Die Aluminiumkonstruktion für die Glasüberdachung eines Balkons ist mangelhaft, weil sie einen so geringen Dachüberstand vorsieht, dass kein vollständiger Regenschutz besteht, sondern Regenwasser vom Dach auf den Balkon tropft. Da dies einen mehr als bloß geringfügigen Mangel darstellt, ist ein Wandlungsbegehren nicht ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte