vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für Regressanspruch des Mitkreditnehmers

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/257Zak 2017, 143 Heft 8 v. 16.5.2017

In dem Vorabentscheidungsverfahren C-249/16 , Saale Kareda/Benkö, das vom OGH (1 Ob 31/16i = Zak 2016/277, 143) eingeleitet worden ist, liegen die Schlussanträge des Generalanwalts vor. Er vertritt die Auffassung, dass Regressforderungen eines Mitkreditnehmers, der die gesamten Kreditraten trägt, gegen den anderen Kreditnehmer am internationalen Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts (Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012) geltend gemacht werden können. Bei einem Kreditvertrag handle es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen iSd Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012. Der Wahlgerichtsstand bestehe daher am Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Verpflichtung (Kreditgewährung), dh am Ort der Niederlassung des Kreditgebers.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte