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Leistungsurteil über Mietzinsrückstand nach Anhebung - keine Bindungswirkung für Folgeverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/237Zak 2017, 136 Heft 7 v. 2.5.2017

ZPO: § 411

MRG: § 46a Abs 2

Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Vorentscheidung ist auf die dort entschiedene Hauptfrage beschränkt. Vorfragenbeurteilungen binden im Folgeprozess nicht.

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