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Erhaltungspflicht des Vermieters für undichte Gasleitung im Mietobjekt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/235Zak 2017, 136 Heft 7 v. 2.5.2017

MRG: § 3 Abs 2 Z 2, § 37 Abs 1 Z 2

Die Undichtheit der Gasleitung im Inneren eines Mietobjekts stellt wegen der damit verbundenen Explosionsgefahr einen ernsten Schaden des Hauses dar, der im Vollanwendungsbereich des MRG in die zwingende Erhaltungspflicht des Vermieters fällt.

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