ABGB: §§ 850 ff
Der Abschluss eines Vergleichs über den strittigen Verlauf der Grenze zwischen nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken führt nach stRsp ohne weitere Schritte zur sachenrechtlichen Grenzberichtigung.
Ein wirksamer Vergleich in diesem Sinn liegt auch dann vor, wenn sich die Nachbarn auf den Mappenstand geeinigt haben. Ob ihnen der Verlauf der Mappengrenze in der Natur bei Abschluss bereits bekannt ist oder diese erst ausgemessen werden muss, ist für die Wirksamkeit unerheblich.