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Anspruchsvoraussetzungen des Pflegevermächtnisses

ThemaUniv.-Ass. Mag.a Sonja Kamilarov/Univ.-Ass. Andrea Schwangler, LL.M. (WU)Zak 2017/217Zak 2017, 124 Heft 7 v. 2.5.2017

Die durch das ErbRÄG 201511BGBl I 2015/87. Das Pflegevermächtnis kann bei Tod des Gepflegten nach dem 31. 12. 2016 geltend gemacht werden, auch wenn die Pflege davor erfolgt ist (§ 1503 Abs 7 Z 1 und 2 ABGB); siehe Stefula, Die Abgeltung von Pflegeleistungen, EF-Z 2016, 116 (116). geschaffenen §§ 677 f ABGB ermöglichen es erstmals, Pflegeleistungen einer dem Verstorbenen nahestehenden Person22Vgl § 677 Abs 3 ABGB; weiterführend für alle Neumayr in KBB5 (2017) §§ 677-678 Rz 2. im Rahmen des Erbrechts abzugelten.33ErläutRV 688 BlgNR 25. GP 16 f. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den besonderen Anforderungen, die an die inhaltliche Ausgestaltung und Dauer der Pflegeleistung gestellt werden. Ausschlussgründe gem § 677 Abs 1 und § 678 Abs 2 ABGB werden hier nicht berücksichtigt.

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