Ob ein Online-Sparkonto, das zwar nicht generell für den Zahlungsverkehr nutzbar ist, mit dem der Kunde jedoch jederzeit per Telebanking Geldbeträge auf sein oder von seinem Girokonto (Referenzkonto) transferieren kann, als Zahlungskonto iSd Art 4 Nr 14 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG bzw § 3 Z 13 ZaDiG zu qualifizieren ist, ist strittig. In einem Verbandsprozess, in dem die AGB einer Bank für solche Online-Sparkonten ua auf ihre Vereinbarkeit mit dem ZaDiG zu prüfen sind, hat der OGH (8 Ob 88/16y) diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.