In 3 Ob 47/16g = Zak 2016/402, 215 hat der OGH seine jüngere Rsp, nach der die bereicherungsrechtliche Rückforderung wiederkehrender Leistungen analog § 27 Abs 3 MRG der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt, bezüglich überhöhter Leasingraten aus einem Immobilienleasingvertrag fortgeführt. Der Autor übt grundsätzliche Kritik an dieser Judikatur. § 27 Abs 3 MRG eigne sich aufgrund des spezifisch mietrechtlichen Hintergrundes nicht als Analogiebasis. Auch mit einer Analogie zu § 1480 ABGB könne die kurze Verjährung nicht begründet werden. Alle Argumente würden für die Rückkehr zur älteren Judikatur sprechen, dh zur Verjährung erst nach 30 Jahren.