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Löschung der Hypothek aufgrund materieller Unrichtigkeit der Pfandbestellungsurkunde

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/157Zak 2017, 94 Heft 5 v. 21.3.2017

ABGB: §§ 449, 451, 916, 1368

GBG: § 61

Eine Hypothek besteht nur zugunsten jener Forderung, die in der bücherlichen Eintragung angeführt ist. Aufgrund der Akzessorietät des Pfandrechts kann sie nicht entstehen oder fortbestehen, wenn diese Forderung nicht (mehr) existiert.

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