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Bindungswirkung des Grenzkatasters auf eingetragene Grundstücke beschränkt

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/155Zak 2017, 93 Heft 5 v. 21.3.2017

VermG: § 8 Z 1

ABGB: § 523

Wenn das Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist, steht die Grenze gem § 8 Z 1 VermG bindend fest. Andernfalls ist vorrangig der in der Natur festzustellende Grenzverlauf maßgeblich.

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