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Die Stundung des Pflichtteils

ThemaMMag. Sebastian Brehm, LL.M.Zak 2017/148Zak 2017, 87 Heft 5 v. 21.3.2017

Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs (§§ 766 f ABGB) eingeführt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen und Wirkungen der Stundungsanordnung.11Zu verfahrensrechtlichen Fragen siehe Musger in KBB5 (in Druck) §§ 766-768 Rz 10 ff; Schauer in Deixler-Hübner/Schauer, Erbrecht NEU (2015) 70 f; Verweijen, ÖJZ 2016, 998.

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