Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs (§§ 766 f ABGB) eingeführt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen und Wirkungen der Stundungsanordnung.1
Mit dem ErbRÄG 2015 wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs (§§ 766 f ABGB) eingeführt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen und Wirkungen der Stundungsanordnung.1