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Kein Auftrag zum Besuch einer Elternberatung ohne Zusammenhang mit Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/77Zak 2017, 50 Heft 3 v. 21.2.2017

AußStrG: § 107 Abs 3, § 108

EMRK: Art 8

Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG (zB Auftrag zum Besuch einer Elternberatung) darf das Gericht nur in einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren oder im Verlauf der Durchsetzung einer Obsorge- oder Kontaktregelung anordnen. Eine davon losgelöste Anordnung ist von dieser Bestimmung nicht gedeckt.

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