Durch das mit 1. 1. 2017 in Kraft getretene ErbRÄG 2015 wurde die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche von Grund auf neu geregelt. Diese Neuregelung ist Gegenstand des folgenden Beitrages.
Durch das mit 1. 1. 2017 in Kraft getretene ErbRÄG 2015 wurde die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche von Grund auf neu geregelt. Diese Neuregelung ist Gegenstand des folgenden Beitrages.