ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311
StGB: § 181f
Die rechtswidrige Tötung eines geschützten Wildtiers stellt gem § 181f StGB eine Straftat dar. Der zivilrechtliche Schutzzweck dieser Strafnorm liegt auch darin, finanzielle Aufwendungen der öffentlichen Hand und der von ihr beauftragten Rechtsträger für die Erhaltung bedrohter Wildtierarten zu schützen.