ABGB: § 922 Abs 1
Dass ein Ledersofa trotz intensiver direkter Sonneneinstrahlung dauerhaft farbecht bleibt, zählt nicht zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften im Sinn des Gewährleistungsrechts.
OGH 11. 11. 2016, 10 Ob 72/16k
ABGB: § 922 Abs 1
Dass ein Ledersofa trotz intensiver direkter Sonneneinstrahlung dauerhaft farbecht bleibt, zählt nicht zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften im Sinn des Gewährleistungsrechts.
OGH 11. 11. 2016, 10 Ob 72/16k