Ausgangspunkt ist folgender - von österreichischen Gerichten bereits mehrfach festgestellter - Sachverhalt: Der Kunde beteiligt sich nach Beratung einer Bank an einem sogenannten Schiffsfonds oder Hollandfonds.1 Vereinbart wird, dass die Bank eine als "Agio" bezeichnete Provision erhalten soll. Hinter dem Rücken des Anlegers zahlt das Emissionshaus freilich aus jenem Geld, das der Anleger für die Investition leistet, eine weitere Innenprovision; der Anleger hätte sich in Kenntnis des Kick-backs nicht beteiligt. Jahre später erfährt der Anleger von den Geldflüssen an seine beratende Bank; in der Zwischenzeit hat das Investment massiv an Wert verloren.