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Kein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters der Verlassenschaft

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/35Zak 2017, 23 Heft 2 v. 1.2.2017

Beim datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht nach § 26 Abs 1 DSG handelt es sich nach Ansicht des VwGH (Ra 2016/04/0044) um einen höchstpersönlichen Anspruch, der nicht übertragen werden kann und auch nicht auf die Verlassenschaft bzw die Erben übergeht. Im konkreten Fall wollte der Insolvenzverwalter der Verlassenschaft eines Rechtsanwalts Auskunft zum Unternehmensprofil des Verstorbenen in einer Wirtschaftsdatenbank erhalten. Der VwGH lehnte einen Auskunftsanspruch ab.

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