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Schwangerschaftsabbruch ohne Einbindung des Mannes als Eheverfehlung der Frau

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/735Zak 2017, 433 Heft 22 v. 7.12.2017

EheG: § 49

Ob die Weigerung, Kinder zu bekommen, eine scheidungsrelevante Eheverfehlung sein kann oder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dies ausschließt, bleibt offen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Indikation kann jedenfalls dann als schwere Eheverfehlung der Ehefrau qualifiziert werden, wenn diese den Ehemann und Vater vor ihrer Entscheidung nicht einmal angehört und sich um Konsens bemüht hat.

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