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Wegehalter- oder Bauwerkhaftung - Unfall beim Durchfahren einer Viehsperre

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/716Zak 2017, 418 Heft 21 v. 24.11.2017

ABGB: §§ 1319, 1319a

Die Wegehalterhaftung nach ​§ 1319a ABGB verdrängt als speziellere Norm die (strengere) Bauwerkhaftung nach

Seite 418


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