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Internationale Zuständigkeit bei gemischt gewerblich-privaten Geschäften

RechtsprechungInternationalBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/690Zak 2017, 399 Heft 20 v. 10.11.2017

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1, Art 17

Im Fall eines Rechtsgeschäfts mit sowohl privaten als auch unternehmerischen Zwecken ist die Berufung auf den Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 EuGVVO 2012 nur dann möglich, wenn der unternehmerische Zweck so nebensächlich ist, dass er im Gesamtzusammenhang bloß eine untergeordnete Rolle spielt. Die Beweislast trifft die Partei, die sich auf den Verbrauchergerichtsstand beruft.

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