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Solidarschuldnerregress trotz unterschiedlicher Leistungsurteile gegen die Mitschuldner im selben Verfahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/19Zak 2017, 17 Heft 1 v. 18.1.2017

ABGB: §§ 894, 896

EKHG: § 11

Die Einzelbegünstigung eines Mitschuldners durch den Gläubiger lässt Regressansprüche der anderen Mitschuldner (hier: nach § 11 EKHG) unberührt.

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