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Exekution nach § 350 EO aufgrund Zug um Zug-Titel - Verbesserung des fehlenden Nachweises der Gegenleistung?

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/654Zak 2017, 379 Heft 19 v. 24.10.2017

EO: § 350

GBG: § 82a

Eine Exekution nach § 350 EO zur Begründung eines bücherlichen Rechts aufgrund eines Zug-um-Zug-Titels darf nach stRsp nur bewilligt werden, wenn die Erbringung der Gegenleistung durch eine öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist.

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