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Einwendungen gegen Exekution wegen gem § 30 UVG übergegangener Unterhaltsforderungen - Außerstreitverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/636Zak 2017, 372 Heft 19 v. 24.10.2017

EO: § 35 Abs 2, § 36 Abs 2

UVG: § 30

Seit der EO-Nov 2014 ist über Oppositions- und Impugnationsbegehren in Kindesunterhaltssachen gem § 35 Abs 2 bzw § 36 Abs 2 EO im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Diese Verfahrenszuweisung gilt auch in einem Exekutionsverfahren, das vom Bund zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen geführt wird, die gem § 30 UVG im Weg der Legalzession auf ihn übergegangen sind.

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