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Doppelresidenzmodell für zwei Kinder mit unterschiedlichen nominellen Hauptbetreuungsorten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/635Zak 2017, 372 Heft 19 v. 24.10.2017

ABGB: § 177 Abs 4, § 179 Abs 2, § 180 Abs 2

Wenn dies dem Kindeswohl entspricht, kann bei gemeinsamer Obsorge die gleichteilige Betreuung durch beide getrenntlebenden Elternteile vorgesehen werden (Doppelresidenzmodell).

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