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P. Bydlinski, Anm zu JBl 2017, 569.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/623Zak 2017, 360 Heft 18 v. 10.10.2017

Zu EuGH C-133/16 , Ferenschild/JPC Motor = Zak 2017/418, 243: Nur die Haftungsdauer, innerhalb deren der Mangel offenbar werden muss, um einen Gewährleistungsanspruch auszulösen, kann gem Art 7 Abs 1 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG durch das nationale Recht bei gebrauchten Gütern auf bis zu ein Jahr verkürzt werden. Die Verjährungsfrist, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss, darf auch in diesem Fall nicht früher als zwei Jahre nach Lieferung enden.

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