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Verlassen der Ehewohnung wegen Vermüllung durch den anderen Ehegatten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/600Zak 2017, 353 Heft 18 v. 10.10.2017

EheG: §§ 49, 57 Abs 1

ABGB: § 90 Abs 1

Der Auszug aus der Ehewohnung kann dem Ehegatten nicht als schuldhafte Eheverfehlung angelastet werden, wenn es sich um eine entschuldbare Reaktion auf schwerwiegende Eheverfehlungen des anderen Ehegatten handelte. Die Auffassung, dass eine beharrliche und unzumutbare Vermüllung der Ehewohnung durch den anderen Ehegatten den Auszug entschuldigt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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