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Kontaktrecht trotz der ablehnenden Haltung des unmündigen Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/596Zak 2017, 352 Heft 18 v. 10.10.2017

ABGB: § 187

AußStrG: § 108

Nur gegen den Willen eines bereits mündigen Minderjährigen kann das Kontaktrecht des Elternteils gem § 108 AußStrG nicht durchgesetzt werden.

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