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Vereinigung steirischer Gemeinden - außerbücherlicher Eigentumsübergang, Antragslegitimation für Rangordnung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/566Zak 2017, 334 Heft 17 v. 26.9.2017

Stmk GemO: § 8

GBG: §§ 53, 94

Durch die Vereinigung von Gemeinden gem § 8 Abs 1 Stmk GemO entsteht eine neue Gemeinde. Auch wenn der Name der neuen Gemeinde mit dem Namen einer der vereinigten Gemeinden übereinstimmt, handelt es sich um eine andere Rechtsperson.

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