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Heimaufenthalt - keine Freiheitsbeschränkung durch unversperrte Türe

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/563Zak 2017, 332 Heft 17 v. 26.9.2017

HeimAufG: § 3 Abs 1

Eine unversperrte, mit einer gewöhnlichen Türschnalle oder einem einfachen Drehknopf zu öffnende Türe stellt keine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG dar,

Seite 332


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