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Gerichtlicher Vergleich als Exekutionstitel - Vorlage des Verhandlungsprotokolls reicht zum Nachweis nicht aus

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/546Zak 2017, 319 Heft 16 v. 9.9.2017

EO: § 1 Z 5, §§ 54d, 54e

GOG: § 79

Die im vereinfachten Verfahren bewilligte Exekution ist aufgrund des Einspruchs des Verpflichteten einzustellen, wenn der betreibende Gläubiger keine geschäftsordnungsgemäße Ausfertigung des Exekutionstitels vorlegen kann.

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