vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtberücksichtigung eines Tatsachengeständnisses

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/544Zak 2017, 319 Heft 16 v. 9.9.2017

ZPO: § 266

Ein Tatsachengeständnis, das nach den bisherigen Beweisergebnissen eindeutig falsch ist, bindet das Gericht nicht.

Dass das Gericht trotz Tatsachengeständnisses Beweise aufgenommen und mit dem Geständnis unvereinbare Feststellungen getroffen hat, begründet keinen relevanten Verfahrensmangel. Der Entscheidung sind die getroffenen Feststellungen (und nicht das Geständnis) zugrunde zu legen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte