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Einheitliche Streitpartei - Zustellung des erstinstanzlichen Urteils auch an säumige Streitgenossen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/543Zak 2017, 318 Heft 16 v. 9.9.2017

ZPO: §§ 14, 477 Abs 1 Z 4

ABGB: §§ 825, 851

Miteigentümer einer Liegenschaft, die vom Nachbarn auf Feststellung des strittigen Grenzverlaufs und Zustimmung zur Vermarkung der Grundgrenze geklagt werden, bilden im Verfahren eine einheitliche Streitpartei (notwendige Streitgenossenschaft).

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