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Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen mangelhafter Kanzleiorganisation

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/542Zak 2017, 318 Heft 16 v. 9.9.2017

ZPO: § 146

Wenn die Fristversäumung auf einen Mangel in der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei zurückzuführen ist, liegt idR kein minderer Grad des Versehens mehr vor. Eine Wiedereinsetzung ist daher ausgeschlossen.

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