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Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters - vor Vertragsabschluss erfolgte Übergabe

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/537Zak 2017, 317 Heft 16 v. 9.9.2017

MRG: § 16 Abs 1 Z 1

Ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, muss die Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses gem § 16 Abs 1 Z 1 MRG unverzüglich (spätestens bei Übergabe) rügen, um die Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung geltend machen zu können. Diese Rügeobliegenheit trifft auch einen Notar bei der Anmietung von Räumen für seine Notariatskanzlei.

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