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Berücksichtigung eines Aufrechnungsverbots auch ohne ausdrückliche Einwendung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/535Zak 2017, 316 Heft 16 v. 9.9.2017

ABGB: § 1440 S 2

Das Aufrechnungsverbot des § 1440 S 2 ABGB (ua bei eigenmächtiger oder listiger Entziehung) kann im Verfahren auch ohne ausdrückliche Einwendung berücksichtigt werden, wenn der Gegner die dafür notwendigen Tatsachengrundlagen in ausreichender Weise vorgebracht hat.

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