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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Unterhaltsantrags des Sachwalters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/525Zak 2017, 313 Heft 16 v. 9.9.2017

ABGB: § 167 Abs 3, § 214 Abs 2, §§ 231, 275 Abs 3

AußStrG: § 5 Abs 1

Die Einleitung eines Außerstreitverfahrens durch den Sachwalter (hier: Unterhaltsverfahren) bedarf der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung, wenn aufgrund der Bedeutung des geltend gemachten Anspruchs oder in Hinblick auf das Risiko eines Prozesskostenersatzes die Grenzen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs überschritten sind.

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