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Überwachung der Einkünfte- und Vermögensverwaltung des obsorgeberechtigten Elternteils - Waisenrente, Rentennachzahlung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/523Zak 2017, 312 Heft 16 v. 9.9.2017

AußStrG: §§ 133, 135

ABGB: § 214 Abs 1

In Hinblick darauf, dass es sich bei einer Halbwaisenrente um ein Äquivalent für die Unterhaltsleistungen des verstorbenen Elternteils handelt, ist auch die Verwendung einer in Summe 10.000 € pro Jahr übersteigenden Rente durch den obsorgeberechtigten anderen Elternteil vom Pflegschaftsgericht nicht zu überwachen, solange keine Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.

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