vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe der Sicherstellung bei Bauverträgen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/497Zak 2017, 295 Heft 15 v. 25.8.2017

ABGB: § 1170b

Bei Bauverträgen trifft den Auftraggeber gem § 1170b ABGB die vertraglich nicht abdingbare Obliegenheit, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine Sicherstellung für den Werklohn zu leisten. Diese Obliegenheit, die mit Vertragsabschluss begründet wird und erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts endet, besteht auch bei mangelhafter Werkleistung. Ihre Verletzung verschafft dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungs- und Rücktrittsrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte