Kein anderes Urteil des EuGH zur Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG hat so viele Anwendungsfragen aufgeworfen wie jenes in den verb Rs C-65/09, Gebr. Weber, und C-87/09, Putz.1 Eine kürzlich ergangene Entscheidung des OGH2 gibt Anlass zu einigen Anmerkungen zur Auswirkung des EuGH-Urteils auf das in § 932 Abs 4 ABGB geregelte "Recht" des Übergebers, die Nacherfüllung bei unverhältnismäßigen Aufwendungen (gänzlich) zu verweigern.

