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Reischauer, Zur Konkurrenz von laesio enormis und Gewährleistung - media sententia, JBl 2017, 413.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/476Zak 2017, 280 Heft 14 v. 8.8.2017

Nach hA steht die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte im Fall von ursprünglichen Mängeln einer Speziessache, die zu dem von § 934 ABGB geforderten gravierenden Wertmissverhältnis führen oder beitragen, in voller Konkurrenz zu Gewährleistungsbehelfen, wobei eine nachträgliche Verbesserung die Anfechtung nicht ausschließt (zB 10 Ob 21/07x = Zak 2007/411, 234). Nach einer Mindermeinung sind Wertminderungen, die auf einen Mangel zurückzuführen sind, für § 934 ABGB hingegen niemals relevant (P. Bydlinski, Anm zu JBl 2007, 652). Reischauer vertritt einen Mittelweg. Bei unbehebbaren Mängeln gebe es keinen Grund, die Anfechtung wegen laesio enormis auszuschließen. Bei Behebbarkeit dürfe jedoch der gewährleistungsrechtliche Vorrang der Mängelbehebung nicht umgangen werden, weshalb die Anfechtung nur möglich sei, wenn der Verkürzte bereits auf die Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe umsteigen könnte (etwa nach Verbesserungsverzug). Durch Aufzahlung iSd § 934 S 2 ABGB könne die Vertragsaufhebung bei Sachmängeln nicht abgewendet werden.

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